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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

In einer Patientenverfügung werden bestimmte medizinische Entscheidungen und Behandlungswünsche bereits im Voraus getroffen – bei guter Gesundheit und voller geistiger Fitness. In der Patientenverfügung kann zum Beispiel die Antwort auf die Frage, ob im Krankheitsfall lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden sollen, festgelegt werden.

Eine Vorsorgevollmacht hingegen ist eine Willenserklärung, in der die betroffene Person in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden Handlungsunfähigkeit, etwa durch Krankheit oder altersbedingte Demenz, einer anderen Person die Vollmacht erteilt, in Vertretung der handlungsunfähigen Person zu handeln. Die Vorsorgevollmacht erlaubt einem anderen Menschen also die rechtskräftige Vertretung.

Mithilfe einer Betreuungsverfügung können Sie selbst Ihren gewünschten rechtlichen Betreuer festlegen. Dieser zukünftige Betreuer wird, im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, durch das zuständige Amtsgericht kontrolliert.

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