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Patientenrechtegesetz: Informiert und selbstbestimmt mit unserer Broschüre

Deutschland verfügt über ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, doch im Behandlungsalltag erleben Patienten immer wieder Defizite. Das geht von nicht erfüllten persönlichen Behandlungswünschen, über verwehrte Einsicht in die Behandlungsdokumentation bis hin zu Behandlungsfehlern. An dieser Stelle sind Regelungen notwendig, welche die Rolle des Patienten stärken und ihn auf Augenhöhe mit dem Behandelnden bringen.

Patientenrechtegesetz: wir bieten Aufklärung über Ihre Rechte als Patient

Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung kennen rund zwei Drittel aller Patienten ihre Rechte beim Arztbesuch gar nicht oder nur teilweise. Mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden die Rechte und Pflichten der Patienten im Behandlungsverhältnis zusammenfassend geregelt. Es soll Patienten helfen, ihre Rechte zu kennen und wahrzunehmen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.

Unser Ratgeber für Patientenrechte: Informationsbroschüre

Auch Themen wie die Kommunikation von Behandlungskosten sind im Patientenrechtegesetz festgelegt. So muss z.B. ein Arzt seine Patienten nicht nur über Kosten informieren, die über die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen hinausgehen, sondern auch aufzeigen, welche gesetzlichen Leistungen es gibt und von Krankenkasse getragen werden. Das gewährleistet, dass der Patient einen besseren Eindruck erhält, ob sich teure Behandlungskosten wirklich lohnen oder ob die gesetzliche Versorgung ausreicht. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie in der Broschüre „Ratgeber für Patientenrechte“.
Ratgeber_Patientenrechte_02-2019.pdf, 1,5 MB