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Orthopädische Zweitmeinung: zwei Meinungen sind besser als eine

Gerade bei lebensverändernden Eingriffen an Knie, Hüfte und Wirbelsäule ist das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung oft sinnvoll und wichtig. Denn auch wenn ein Patient dem behandelnden Arzt voll und ganz vertraut, eröffnet eine unabhängige Überprüfung durch einen spezialisierten Facharzt in vielen Fällen neue Blickwinkel auf mögliche Behandlungsformen.

Denn könnte die Möglichkeit bestehen, eine orthopädische Erkrankung durch den gezielten Einsatz nichtoperativer Behandlungsmethoden erfolgreich zu behandeln, prüft der ärztliche Zweitgutachter zunächst gewissenhaft, ob die Notwendigkeit einer orthopädischen Operation wirklich gegeben ist und welche nichtoperativen Behandlungsmethoden eine sinnvolle Alternative darstellen würden. Neben der Begutachtung und der individuellen Beratung ist eine ausführliche Therapieempfehlung fester Bestandteil des orthopädischen Zweitmeinungsverfahrens.

Zweitmeinungsverfahren für die Orthopädie: kostenfreie Zusatzleistung

Das orthopädische Zweitmeinungsverfahren ist eine kostenfreie Zusatzleistung der IKK Südwest und ist nicht in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Sollten Sie sich für eine alternative Empfehlung interessieren, erläutern wir Ihnen gerne in einem Gespräch alle Möglichkeiten und geben Ihnen Hilfestellung bei der Umsetzung der alternativen Therapieempfehlungen. Die Mitarbeiter unserer Hotline beraten Sie gerne unter der kostenfreien Hotline 0800/200 9 111.

Mehr Informationen zum orthopädischen Zweitmeinungsverfahren der IKK Südwest finden Sie hier.