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Hebammenruf­bereitschaft – Teil der IKK-Geburtshilfe

Die Geburt eines Kindes ist für alle werdenden Eltern ein sehr persönlicher und intimer Moment im Leben. Es ist also verständlich, dass zukünftige Mütter und Väter hier gerne von einer Hebamme begleitet werden, die sie bereits aus der Geburtsvorbereitung kennen und der sie vertrauen.

Hebammenruf­bereitschaft: Entbindung bei der Hebamme Ihres Vertrauens

Wann eine Geburt losgeht, kann man im Vorfeld nicht genau planen. Es könnte sein, dass die betreuende Hebamme in dieser Zeit gerade eine andere Schwangere betreut. Um dies zu vermeiden, können Sie mit ihrer Hebamme eine Rufbereitschaft vereinbaren. Dadurch wird sichergestellt dass die Hebamme, mit der man sich auf die Geburt vorbereitet hat, auch tatsächlich bei der Entbindung dabei ist. Die Hebamme des Vertrauens steht also zu jeder Tages- und Nachtzeit für die Geburt, sowie für die Wochen davor, zur Verfügung.

Hebammenruf­bereitschaft: Kostenübernahme als Zusatzleistung

Die Hebammenrufbereitschaft gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die IKK Südwest übernimmt für Sie die Kosten der Hebammenrufbereitschaft bis zu einem bestimmten Betrag. Die Rechnung der Hebamme bezahlt die Versicherte zunächst selbst. Anschließend reicht sie diese im Original inklusive Quittierungsvermerk zur Erstattung bei der IKK Südwest ein.

Haben Sie noch Fragen zur Hebammenrufbereitschaft, der Kostenübernahme oder unseren weiteren Leistungen im Bereich Schwangerschaft und Geburt? Ihr persönlicher Kundenberater steht Ihnen gerne zur Seite.

Mehr Informationen zu unseren Leistungen im Rahmen der Hebammenrufbereitschaft finden Sie hier.